Freiberufliche Tätigkeit als Coach

Sie spielen mit dem Gedanken, sich als Coach selbstständig zu machen und fragen sich, ob das Finanzamt Sie als Selbständigen, Freiberufler oder Gewerbetreibenden eingestuft? Im Anschluss finden Sie einen Überblick über die Voraussetzungen, unter denen das Finanzamt Sie als Selbständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden einordnet.

Sind Sie als Coach Selbständiger, Freiberufler oder doch Gewerbetreibender?

Die selbständige Erwerbstätigkeit könnte als die allgemeinste Kategorie bezeichnet werden, die alle Arten unternehmerischer Tätigkeit umfasst. Charakteristisch für die Selbständigkeit ist die Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Die Eintrittsbarrieren für eine selbständige Tätigkeit sind niedriger als für eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit. Als Selbständiger sind Sie Ihr eigener Chef und verantwortlich für das Wachstum Ihres Unternehmens. Sie haften jedoch auch für alle ausstehenden Schulden Ihres Unternehmens. Beispiele für Selbstständige sind Künstler, Designer, Handwerker oder auch kleinere Dienstleister wie Reinigungskräfte oder Fahrradkuriere.

Freiberufler: Selbständige mit vielen Freiheiten

Sie sind freiberuflich tätig, wenn Sie eine qualifizierte Tätigkeit ausüben und dabei Ihre Kenntnisse und Fähigkeit einsetzen. Klassische Beispiele für Freiberufler sind Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, aber auch Dozenten oder Journalisten, die auf eigene Rechnung arbeiten.

Um als Freiberufler zu gelten, müssen Sie sich auf ein Fachgebiet spezialisiert haben. In der Regel sind Sie als Freiberufler spezialisiert, wenn Sie über einen Hochschulabschluss und entsprechende Berufserfahrung verfügen. Dementsprechend hoch sind die Hürden für Freiberufler, da Sie z.B. als Anwalt ein Studium, eine Fachanwaltsprüfung und jährliche Fortbildungen benötigen. Wer als Freiberufler gilt, ist in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EstG geregelt. Im Steuerrecht werden die klassischen freien Berufe auch Katalogberufe genannt.

Der größte Vorteil der Freiberufler ist, dass sie steuerlich begünstigt und von vielen administrativen Aufgaben befreit sind. Freiberufler müssen z.B. keine Bilanz, keine Gewinn- und Verlustrechnung und keine Steuerbilanz erstellen. Freiberufler können sich zudem von der Umsatzsteuer befreien lassen, müssen dafür aber bestimmte steuerrechtliche Merkmale erfüllten.

Wann bin ich als Coach gewerblich tätig?

Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine Form der unternehmerischen Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht. Darüber hinaus zeichnet sich eine gewerbliche Tätigkeit dadurch aus, dass im Rahmen dieser Tätigkeit Waren oder Dienstleistungen hergestellt oder angeboten werden. Gewerbetreibende sind beispielsweise Schreiner, Bäcker, Friseure, aber auch Webdesigner oder Fotografen. Dazu zählen ebenfalls Kapitalgesellschaften z.B. eine GmbH oder AG, da sie in der Regel eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

Zwischenfazit

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass Sie als Coach grundsätzlich einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Das bedeutet, dass Sie höchstwahrscheinlich als Selbständiger eingestuft werden, weil Sie in Ihrem eigenen Namen handeln, Rechnungen stellen und eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

Eine Ausnahme wäre es ggf., wenn Sie als Coach z.B. als Dozent zum Thema Coaching an einer Bildungseinrichtung unterrichten. Als Dozent üben Sie eine Lehr- und Erziehungstätigkeit aus und sind damit nach Freiberufler.

Was heißt das nun im Ergebnis? Es kommt drauf an, was Sie als Coach anbieten. Deshalb der Coachaholic-Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder mit Ihrem Steuerberater. Erläutern Sie kurz, was Sie als Coach vorhaben, was Sie tun müssen und welchen Status Sie vom Finanzamt erhalten. Auch Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer kann Ihnen weiterhelfen.

Als Coach auf eigene Rechnung arbeiten

Die 3 großen Herausforderungen eines selbständigen Coaches

Als selbständiger Coach müssen Sie mindestens 3 Bereiche Ihres Geschäfts im Griff haben:

  1. Finanzen: Überblick über die Einnahmen und Ausgaben
  2. Steuern: Steuerschuld und Steuerlast
  3. Marketing: Akquise von Kunden

 

Die gute Nachricht zuerst. Für 1 & 2 können Sie einen Steuerberater beauftragen, der Ihnen so weit wie möglich unter die Arme greift. Sie müssen dann nur noch Rechnungen schreiben und Belege sammeln, diese einreichen und der Steuerberater kümmert sich um den Rest. Die allermeisten Steuerberater in Deutschland sind so gut ausgebildet, dass sie Ihnen helfen können.

Die schlechte Nachricht ist, dass dies nicht für Marketingexperten gilt. Die meisten Marketing-Agenturen oder Freelancer versuchen, Ihnen ein Logo, ein Corporate Design und eine Website als Paket zu verkaufen. Noch schlimmer wird es, wenn diese Agenturen herausfinden, dass Sie bereit sind, mehr Geld als für die o.g. Dienstleistungen auszugeben und Ihnen eine Multi-Channel-Strategie aufschwatzen wollen. Nach dem Motto: Je mehr Marketing-Kanäle genutzt werden, desto besser sind die Ergebnisse. In solchen Fällen sind Sie schnell 40.000 bis 60.000 EUR los und haben noch keinen einzigen Kunden gewonnen.

Um es kurz zu machen: Ein guter Steuerberater ist leicht zu finden, aber gute Marketingexperten sind rar. Bevor Sie sich in den Trial-and-Error-Modus begeben, folgen hier ein paar Tipps, wie Sie als angehender Coach Marketingexperten richtig steuern.

Coachaholic-Tipp #1: Marketing-Kanal wählen

Bevor Sie mit Marketing-Aktivitäten beginnen, sollten Sie wissen oder zumindest eine Vorstellung davon haben, wo sich Sie Ihre potenziellen Kunden aufhalten. Suchen Ihre potenziellen Kunden nach Coaching-Themen auf Google, Bing oder folgen sie bestimmten Seiten auf LinkedIn? Führen Sie eine Analyse durch und stellen Sie Hypothesen auf. Seien Sie sich bewusst, dass diese Hypothesen noch bewiesen werden müssen. Sind sie richtig, Jackpot! Sind sie teilweise richtig oder falsch, arbeiten Sie weiter.

Coachaholic-Tipp #2: Ihr USP als Coach

Ein USP (Unique Selling Proposition) ist Ihr Alleinstellungsmerkmal. Diese Information ist Ihnen wahrscheinlich nicht neu. Betrachten Sie Ihren USP jedoch als Kommunikationsstrategie. Er hilft potenziellen Kunden, sich an Sie und Ihr Angebot zu erinnern.

Der USP von Nike in den 90er Jahren war: „Just do it“. Dieser USP kommuniziert an die Kunden: „Egal, wer Sie sind, woher Sie kommen und welche sportlichen Fähigkeiten Sie haben, tun Sie es einfach. Spielen Sie Basketball, joggen Sie oder gehen Sie auf den Golfplatz. Sie müssen nicht Michael Jordan sein, Sie können auch ohne Profi-Skills loslegen.“

Entscheidend für das Alleinstellungsmerkmal ist der Kundennutzen. Wenn Sie Ihren potenziellen Kunden einen USP kommunizieren, der ihnen keinen Mehrwert bietet, dann läuft Ihre Kommunikation ins Leere. 

Jetzt mal Butter bei die Fische. Hier folgen einige Beispiele für einen USP als Coach:

  • Ex-[Name des Beratungsunternehmens] und zertifizierter Business Coach mit mehr als [x] Jahren Berufserfahrung.
  • Zertifizierter Business Coach mit mehr als [x] Jahren [Branche z.B. Automotive] Erfahrung.
  • Business Coach mit interkultureller Erfahrung.

Coachaholic-Tipp #3: Zusammenarbeit mit Marketing-Experten

Nun, da Sie die Grundlagen geschaffen haben und wissen, wer Ihre Wunschkunden sind, welchen Marketing-Kanal sie nutzen wollen und was Ihr USP ist, können Sie sich auf die Suche nach einem Experten machen.

Achten Sie drauf, dass Ihr Marketingexperte Ihnen zu Beginn keine zu ausgefallene Lösung anbietet. Sie stehen am Anfang Ihrer Coaching-Karriere und möchten Ihre ersten Kunden gewinnen, da benötigen Sie erst einmal lediglich ein Basispaket. Im Laufe der weiteren Zusammenarbeit können Sie Ihre Website und Ihr Marketing-Kanäle erweitern, aber für den Anfang müssen Sie vor allem gefunden und beauftragt werden.

Nutzen Sie für die Suche nach Marketingexperten Plattformen wie UpWork, Freelance.de oder Ihren Bekanntenkreis. Außerdem sollten Sie für sich selbst ein Budget einplanen, wobei der Fokus auf der Kundenakquise liegen sollte und nicht auf Logo, Homepage oder ähnlichem.

Die 3 großen Herausforderungen eines selbständigen Coaches

Fazit

Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung und schildern Sie, was Sie als Coach vorhaben. Das Finanzamt kann Ihnen dabei behilflich sein. Wenn Sie einen Steuerberater kennen, können Sie sich alternativ auch an diesen wenden. Sie sollten sich immer vor Augen führen, dass steuerliche und finanzielle Fragen mit dem Steuerberater geklärt werden können, sobald Sie von Kunden beauftragt werden.

Für Ihre ersten Marketing-Aktivitäten ist es sinnvoll, zunächst den Wunschkunden inklusive eines Marketing-Kanals zu definieren. Wer ist mein Wunschkunde und wo kann ich ihn ansprechen? Darüber hinaus ist es ratsam, einen USP zu erarbeiten, damit Sie effektiv mit Ihren Wunschkunden kommunizieren können. Denken Sie daran, dass der USP Ihrem Wunschkunden hilft zu verstehen, ob er Ihre Coaching-Dienstleistung benötigt oder nicht. Außerdem macht Ihr USP Ihrem Wunschkunden auch klar, ob Sie ihm einen Mehrwert bieten.

Schließlich hilft Ihnen die Vorarbeit, effizient mit Ihrem Marketing-Experten zusammenzuarbeiten und ihm zu erklären, was Sie benötigen, um Kunden zu gewinnen.

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